Freispruch mit Fragezeichen


Weil nach FreispruchDie Staatsanwälte haben im Prozess gegen den ehemaligen UBS-Manager Raoul Weil echt versagt. Aber sie mussten eine alte Anklage vertreten, eine Anklage, die auf den Tag genau heute vor sechs Jahren, am 6. November 2008, gegen Weil erhoben wurde. Damals war er bei der UBS Chef der Vermögensverwaltung, die Nummer 3 der Grossbank, nach Verwaltungsratspräsident Peter Kurer und Konzernchef Marcel Rohner.

Der Fehler passierte wohl schon damals. Dennoch war es enttäuschend zu sehen, dass die Staatsanwälte keine Beweise vorlegen konnten. Haben sie überhaupt danach gesucht, oder haben sie sich auf die kraftvollen Aussagen der Belastungszeugen verlassen, die selber Dreck am Stecken hatten?

Der Prozess hat einmal mehr gezeigt: Es ist schwierig, jemandem ein Wissen oder einen Vorsatz nachzuweisen. Indizien würden zwar ausreichen, aber sie waren in diesem Fall nicht stichhaltig, ebenso wenig wie die Zeugenaussagen. Die Geschworenen konnten gar nicht anders entscheiden, denn es bestanden begründete Zweifel an Weils Schuld. Aber, wie ich im Weltwoche-Artikel am Schluss mutmasse: In der Schweiz hätten Geschworene wohl anders entschieden, denn in der Schweiz zweifelt kaum jemand daran, dass Weil und Kurer und Rohner vom illegalen Treiben in der Bank gewusst und es zumindest toleriert haben.

“Freispruch für die Schweiz”, Weltwoche, 6.11.2014 (PDF)


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